VOIGT • von HEUSINGER
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Kanzlei für Mietrecht, Immobilien und Nachfolgeregelungen




MIETRECHT

MIETRECHT



Während der Betreibung einer Immobilie können vielfältige Fragen im Zusammenhang mit mietrechtlichen Themen entstehen. Verträge stellen häufig den wesentlichen Wert der Immobilie dar.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend und hochspezialisiert.

Mietinkasso, Räumungsklagen, sonstige Prozesse

Wir sorgen in enger Abstimmung mit Ihnen durch ein effektives außergerichtliches Mietinkasso und konsequente und kompetente Prozessführung für eine nachhaltige Reduzierung von Mietrückständen. Unsere Bürostruktur ist darauf ausgerichtet, auch große Immobilienbestände bundesweit bezüglich des Mietinkassos zu betreuen.

Gewerbliches Mietrecht

Materielles Recht, insbesondere

  •     Mietpreisvereinbarungen
  •     Mieterwechsel
  •     Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Rückbau
  •     Konkurrenzschutz
  •     Betriebspflichten
  •     Betriebskosten
  •     Werbegemeinschaften

Vertragsgestaltung und Verhandlung

  •     Konzeption und Gestaltung von Verträgen
  •     Führung von Vertragsverhandlungen und Verhandlungen bei Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter

Beweissicherung

  •     Initiierung von Maßnahmen zur Beweissicherung bei Mängeln 

Wohnungsmietrecht

Materielles Recht, zum Beispiel

  •     Besonderheiten bei der Vermietung
  •     Gestaltung von Verträgen
  •     Wechsel der Vertragsparteien
  •     Mietzinsvereinbarungen
  •     Nebenkosten
  •     Kautionen und Sicherungsrechte
  •     Gebrauchsgewährungspflichten
  •     Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Barrierefreiheit
  •     Mängelhaftung
  •     Untermiete
  •     Vorkaufsrecht
  •     Ende des Vertragsverhältnisses

Pachtrecht

  •     Hotel- und Gaststättenpacht
  •     Landpacht

Grüne Mietverträge

Als green building bezeichnet man ein Gebäude, das unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit entwickelt, gebaut und betrieben wird: Angestrebt wird eine hohe Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie, Wasser und Material, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sollen reduziert werden. Dieser Leitgedanke wird über alle Phasen des Gebäude-Lebenszyklus von der Projektentwicklung, der Planung sowie der Konstruktion über den Betrieb, die Wartung und die Demontage verfolgt.

Zu solchen Objekten – und ggfl. auch zu anderen Objekten - gehören Grüne Mietverträge! Diese werden zwar schon längere Zeit in der Branche diskutiert, gleichwohl fehlen nach wie vor Standards, an denen sich Vermieter und Mieter orientieren könnten. Grüne Mietverträge beinhalten Regelungen und Definitionen, wie Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein in der täglichen Nutzung einer Immobilie und in das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter eingebunden und auf Dauer gesichert werden können.

Beispiele für mögliche Regelungen in Grünen Mietverträgen sind:

  • Berücksichtigung ökologischer Vorgaben bei Vermieter-/Mieterausbauten und Umbauten
  • Vorgaben für korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten
  • Reduzierung des Abfalls
  • Zielsetzungen für sparsame Beheizung, Belüftung, Wasserverbrauch
  • Rauchverbote
  • Nutzung von Abwärme zur Beheizung
  • Verpflichtungen zur Verwendung von Ökologischen Lebensmitteln in Kantinen
  • Einsatz von umweltfreundlichen Putzmitteln und Winterstreumitteln
  • GesundheitsschutzEinrichtung von Informationsplattformen und Diskussionsplattformen (Nachhaltigkeitsausschüsse) zur Einbindung aller Beteiligten in die ökologische Weiterentwicklung der Objekte
  • gemeinsame "grüne" Werbemaßnahmen und
  • die Einführung von Belohnungssystemen für das dauerhafte Erreichen und das Einhalten von Nachhaltigkeitszielen, z.B. bei Abfall, Beheizung, Kühlung und Wasserverbrauch.

Die Rechtsanwälte Voigt – von Heusinger arbeiten zusammen mit institutionellem Anlegern in Immobilienvermögen und spezialisierten Verwaltungsunternehmen an der Entwicklung und Einbringung von solchen Standards in Grüne Mietverträge.
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